
Interventionsplan zum Schutz von Mädchen und Jungen vor Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Gewalt.
Schriftliche Dokumentation von:
- Gewichtige Anhaltspunkte auf Kindeswohlgefährdung, bzw. Gefährdung von Kindern im familiären Bereich
Aufgabe:
- Die beobachtende Person sollte in diesem Fall die Übungsleitung sein und meldet die Gefährdung schriftlich and den Jugendwart und die Jugendschutzbeauftragte.
- Die Meldung wird dokumentiert.
Ist sofortiger Schutz nötig:
- Falls der Dringlichkeit entsprechend möglich, die Abteilungsleitung, oder Jugendschutzbeauftrage, ansonsten die beobachtende Person selbst: Verständigung der Polizei oder das Jugendamt.
- Eine entsprechende Mitteilung wird an den Jugendwart und die Jugendschutzbeauftragte gemacht und dokumentiert.
Wird keine sofortige Schutzmaßnahme als nötig eingeschätzt:
- Die Jugendschutzbeauftrage lässt eine Gefährdungseinschätzung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft erstellen.
- Dokumentation des Vorgangs und der Einschätzung.
Keine Gefährdung festgestellt:
- Weiter beobachten oder den Fall abschließen
Konkrete Gefährdung festgestellt:
- Gemeinsam mit der insoweit erfahrenen Fachkraft und der Jugendschutzbeauftragten sowie den Vereinsvorsitzenden weitere Handlungsschritte festlegen und dokumentieren.
- Meldung an das Jugendamt.
- Plan umsetzen und Ergebnis dokumentieren.
- Mitteilung an Vereinsvorstand.
Ansprechpartner*innen beim SVEW zum Thema Kinder- und Jugendschutz:
